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SUDIs Trödelmarkt 2010
Freitag, 18. Juni 2010 um 01:26
Troedel_150x157Zum diesjährigen Straßenfest auf der Halberstädterstrasse am 14.August wird es auch wieder Sudis Trödelmarkt von der Ecke Lemsdorfer Weg stadteinwärts bis zum Sudenburger Wochenmarkt geben.

Hier gibt es dann jede Menge zu stöbern. Wer Lust hat kann auch ganz einfach mal selbst zum Trödelhändler werden.

 




Trödeln, find ich prima.
Wo und wann ist denn das ?

Am 14.August kurz nach den großen Ferien in Sachsen-Anhalt
feiert Sudenburg sein 16.Straßenfest entlang der  „Halber“.
Dann gibt es auch wieder unsere Troedelmeile zwischen Lemsdorfer Weg
stadteinwärts bis zum Sudenburger Wochenmarkt.

Kann man bei Sudi`s Flohmarkt auch selber mitmachen ?

Na klar. Jedermann. Ob Groß ob Klein, alle Leute die einfach Lust dazu haben
ihren Tand und Trödel mal auf einem Markt anzubieten.
Der Markt versteht sich als ein Floh- und Trödelmarkt.
Reihenweise Neuware sollte man hier also nicht finden.
Mal ein verunglücktes Geschenk, neuwertig und in Originalverpackung
ist schon o.k. aber eben nicht im Duzend oder Stapelweise.
Ansonsten kann hier alles verkauft, vertrödelt, verschenkt, verramscht oder vertauscht werden.
(Waffen, Raubkopien, Pornokram, lebende Tiere usw. steht alles in der Marktordnung)
natürlich nicht.

Kostet das was?

Ja. Für Erwachsene Trödler 4 EUR der laufende Meter und ab 2 Meter (kleinste
Standgröße) ist man schon mit 8 EUR dabei.
Die Zahlung einer Kaution von 10 EUR pro Stand (die sogenannte Müllkaution) ist bei Anmeldung ebenfalls fällig. Diese Kaution wird nach Ende der Marktzeit
zurückgezahlt, wenn der Standplatz  wieder sauber verlassen wird.
Für Kinder unter 14 Jahren, die nur  ein paar Dinge
aus ihrem Kinderzimmer verhökern wollen und bei denen der Spaßfaktor
und die Neugier an erster Stelle stehen, eine kostenlose Fläche einrichten.
„Ein paar Dinge“ nennen wir mal eine kleine Decke (~1,5m²) voll Klimbim.!!
Auf jeden Fall sollten sich auch die Kinder vor dem 14.8. anmelden !   
Das Einverständnis der Eltern (durch Unterschrift) werden wir hinterfragen.

Muss  ich mich  dazu irgendwie anmelden ?

Ja bitte ab 5.7.2010 bis spätestens einen Tag vorher also 13.8.2010,

bei der Marktleitung (Heller- Augenoptik/ Halberstädter Str.99)
Über das Info Tel.: 0151-22462900 können keine verbindlichen Reservierungen oder
Anmeldungen ausgeführt werden.  
Bereits bei der Anmeldung  wird ein fester Standplatz vergeben und auch die
Standgebühr samt Müllkaution kassiert. Dabei erhält dann jeder seine Standkarte mit Quittung und kann sich hier vor Ort schon einmal seinen  Standplatz anschauen.
Das hat folgenden Grund: Da wir hier keinen großen geschlossenen Platz sondern eine Straße haben und diese Strecke gegebene Begrenzungen hat z.B. Laternenmasten, Ein und Ausfahrten.
Eine Art Reihen- Tetris mit verschieden großen Ständen am Tag des Marktes würde damit chaotisch und sicher nicht richtig funktionieren.


Was ist  wenn es regnet ?

Wenn es wie aus Kannen gießt oder stürmt kann natürlich der Stand vorzeitig geräumt werden.
Dieses Jahr wird bestes Wetter !Wir haben August und Glück. Oder?
Wir rechnen mal eher damit, dass die Trödler an einen wirksamen Sonnenschutz
denken sollten.

Kann ich mein Auto an meinem Stand parken ?

Nur zum Auf- und Abbau des Standes kann kurzzeitig  ein  Auto stehen.
Sonst nicht. Die Parkplätze werden auf dieser Strecke an diesem Tag gesperrt sein.
Es gibt aber genug Möglichkeiten das Fahrzeug ganz in der Nähe (150 m)
( Parkplatz Sudenburger Wochenmarkt) abzustellen.
Dort befinden sich auch die Toiletten.


Wann kann ich meinen Stand auf- bzw. abbauen ?

Am Sonnabend den14.8.  ab 8.00 Uhr kann aufgebaut werden.
Ihr solltet so aufbauen das ihr spätestens um 10.00 Uhr fertig seit. Zu dieser Zeit ist auch der
offizielle Marktbeginn. Wer nach 10.00 oder gar nicht kommt, bekommt maximal
seine 10 EUR Müllkaution zurück und verliert das Recht auf einen Stand.
Marktende ist um 18.00 ab 17.45 kann langsam
abgebaut werden (PKW)

Ich bin gewerblicher Händler was gelten für mich für Bedingungen ?

Allgemein gelten alle Bedingungen und Preise wie für alle anderen.
Besonderheiten unter Punkt (5) der Marktordnung (betrifft Preisauszeichnungspflicht
und Gewerbegenehmigung) wie üblich.

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